Allgemeine Geschäftsbedingungen

CATERING- UND PARTYSERVICELEISTUNGEN

§ 1     Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen von Baumann’s Grillparadies gelten nur für deren Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die Lieferung von Speisen und Getränken, die Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice- und/oder Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von Drittanbietern.
  • 1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen von Baumann’s Grillparadies gelten nur für deren Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die Lieferung von Speisen und Getränken, die Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice- und/oder Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von Drittanbietern.
  • 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt Baumann’s Grillparadies nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • 1.4 Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig die individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen, ergänzt um die Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen von Baumann’s Grillparadies und die gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich.

 

§ 2     Vertragsgegenstand

  • 2.1 Bei den im Rahmen unserer Webseite, sonstiger Internetseiten, Presseveröffentlichung, sonstiger Druckerzeugnisse und/oder Werbematerialien beschriebenen Produkten und Partyserviceleistungen von Baumann’s Grillparadies und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche Durchschnittsgesamtportionsmenge je Veranstaltungsteilnehmer zugrunde gelegt, die von Baumann’s Grillparadies nach billigem Ermessen je Buchung jeweils festgelegt wird.
  • 2.2 Erhöhte Qualitätsanforderungen oder erhöhte Speisemengenerfordernisse je Veranstaltungsteil-nehmer hat der Interessent in seiner Buchungsanfrage anzugeben. Die Preise werden jeweils einzelvertraglich entsprechend der Anforderungen des Interessenten gesondert vereinbart. Die vorgenannten Veröffentlichungen stellen eine Offerte von Baumann’s Grillparadies an Interessenten dar, ihr ein Angebot auf Abschluss eines Catering- / Partyservicevertrages zu unterbreiten.
  • 2.3 Die Gesamtentgelte sind stets zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Höhe des Gesamtentgeltes ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag und – bei Entstehen von Bruch- und Schwundmengen – aus der Rechnung von Baumann’s Grillparadies.
  • 2.4 Bis zur Erfüllung aller, gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehender Zahlungsansprüche von Baumann’s Grillparadies durch den Auftraggeber behält sich Baumann’s Grillparadies das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ausdrücklich vor.
  • 2.5 Baumann’s Grillparadies weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit und sofern Baumann’s Grillparadies im Rahmen ihrer Produktpräsentation mehrgängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist, grundsätzlich die Anzahl der je Buffetgang gelieferten Essensportionen nicht der jeweiligen Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von Baumann’s Grillparadies nach billigem Ermessen – in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.
  • 2.6 Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines Buffets die Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im Rahmen seiner Buchung ausdrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den Buffetpreis je Person, der von den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages vorher schriftlich festzulegen ist.
  • 2.7 Der Buffetaufbau ist eine Serviceleistung von Baumann’s Grillparadies, die nicht gesondert berechnet wird. Für den Buffetaufbau muss seitens des Auftraggebers nur ein angemessener Platz zur Verfügung gestellt werden. Das für das Buffet erforderliche Mobiliar, Dekoration, etc. wird von Baumann’s Grillparadies gestellt.
  • 2.8 Die Mindestteilnehmerzahl für ein Grillbuffet beträgt 50 Erwachsene (netto 1.250,00 €).
  • 2.9 Der Mindestumsatz für einen Imbisswagen bei betrieblichen sowie privaten Veranstaltungen beträgt mindestens netto 560,00 € für die Verpflegungsdauer von 2 Stunden. Ergänzend werden je nach Aufwand und Veranstaltungsgröße Kosten für die Bereitstellung des Imbisswagens (Warenkommissionierung, An- und Abfahrt bis 20 km Entfernung, Endreinigung) berechnet. 

 

§ 3     Abschluss des Catering-/Partyservicevertrages/Stornierung

  • 3.1 Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende schriftliche, mündliche oder fernmündliche Buchung des Interessenten bietet dieser Baumann’s Grillparadies den Abschluss eines Catering- bzw. Partyservicevertrages rechtsverbindlich an.
  • 3.2 Der Catering/Partyservicevertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten durch Baumann’s Grillparadies zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Zugang der Buchung schriftlich, oder per Mail, lediglich in Eilfällen mündlich oder fernmündlich und beinhaltet konkret die von Baumann’s Grillparadies vertraglich zu erbringenden Leistungen, die Nettopreise und die sonstigen Vertragskonditionen, soweit diese von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baumann’s Grillparadies abweichen.
  • 3.3 Soweit und sofern das Buchungsangebot des Interessenten Inhalte umfasst, die von Baumann’s Grillparadies nicht akzeptiert werden, wird die Auftragsbestätigung/ Annahmeerklärung von Baumann’s Grillparadies vom Inhalt der Buchung abweichen. In diesem Falle liegt eine Ablehnung des Buchungsangebotes des Interessenten und neues Vertragsangebot von Baumann’s Grillparadies vor, an das sie nur für die Dauer von 3 Werktagen ab Zugang der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung bei dem Interessenten gebunden ist. Nur innerhalb dieser Frist kann und muss der Interessent das neue Angebot schriftlich, per Mail, Fax oder konkludent, durch die Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes, einschließlich MwSt., annehmen. Erfolgt keine Annahme des Interessenten liegt kein Vertragsverhältnis vor.
  • 3.4 Der Auftraggeber (AG) ist – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen und der Zahlung der vereinbarten Schadensersatzpauschale – jederzeit berechtigt von dem mit Baumann’s Grillparadies geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
  • 3.5 Erfolgt ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit Baumann’s Grillparadies abgeschlossenen Vertrages bis 29 Tage (4 Wochen + 1 Tag) vor dem vereinbarten Liefertermin, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von Baumann’s Grillparadies zu vertreten ist – Baumann’s Grillparadies pauschal 20 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
  • 3.6 Tritt der Auftraggeber von dem mit Baumann’s Grillparadies abgeschlossenen Vertrag ab 28 Tagen (4 Wochen) vor dem vereinbarten Liefertermin zurück, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von Baumann’s Grillparadies zu vertreten ist – Baumann’s Grillparadies pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.
  • 3.7 Baumann’s Grillparadies bleibt vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalbeträge dem Auftraggeber den durch den Rücktritt entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn geltend zu machen und gegen Nachweis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  • 3.8 Der Rücktritt ist von dem Auftraggeber stets schriftlich zu erklären.
  • 3.9 Soweit und sofern Baumann’s Grillparadies Verträge mit Dritten, z.B. Künstlern, Zeltbetrieben, DJ´s etc. lediglich vermittelt, richten sich die für den Auftraggeber maßgeblichen Rücktrittsregelungen ausschließlich nach dem von ihm mit diesen Dritten abgeschlossenen Verträgen.

 

§ 4     Anfahrt/Lieferung

  • 4.1 Grundsätzlich beinhaltet das Angebot von Baumann’s Grillparadies die Lieferung sämtlicher Speisen und Getränke, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
  • 4.2 Für die Anfahrt bis zu 20 km Entfernung berechnet Baumann’s Grillparadies – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – keine Kosten für An- und Abfahrt. Ab dem 21. Entfernungskilometer berechnet Baumann’s Grillparadies ein Entgelt von netto 2,52 € je Kilometer. Maßgeblich für den Anfahrtsweg sind die für den Transport der Speisen erforderlichen guten Straßenverhältnisse – dabei ist der kürzeste Streckenverlauf nicht unbedingt der vorteilhafteste Anfahrtsweg.
  • 4.3 Für Lieferungen an Orte, die nicht unmittelbar mit dem PKW erreichbar sind, wird ein Preisaufschlag von Baumann’s Grillparadies erhoben, dessen Höhe im Rahmen des Vertrages schriftlich vereinbart wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Baumann’s Grillparadies auf Besonderheiten des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen. Soweit und sofern der Auftraggeber dies unterlässt, ist Baumann’s Grillparadies berechtigt, den Preisaufschlag nach billigem Ermessen selbst festzulegen.
  • 4.4 Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Veranstaltungsadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten Liefertermin (Verpflegungs-, Veranstaltungs- oder Dienstleistungszeitraum).
  • 4.5 Bei dem vertraglich vereinbarten Liefertermin (Verpflegungs-, Veranstaltungs- oder Dienstleistungszeitraum) handelt es sich um einen Fixtermin. Sollte dieses Zeitfenster – soweit und sofern nicht schuldhaft von Baumann’s Grillparadies – um mehr als 15 Minuten überzogen werden, hat der Auftraggeber die dadurch zusätzlich entstandenen Personalkosten mit netto 25,00 € je Mitarbeiter und angefangene Stunde zu tragen.

 

§ 5     Zahlung, Zahlungsunfähigkeit, Vorkasse

  • 5.1 Der Auftraggeber erhält von Baumann’s Grillparadies stets eine den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung, die die vertraglichen Nettoentgelte und die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ausweist.
  • 5.2 § 5 Ziffer 5.1 gilt für die Inrechnungstellung von Bruch- und Fehlmengen von Ausstattungsartikeln (z. B. Geschirr, Besteck, Dekoration, etc.) entsprechend.
  • 5.3 Bei einem Auftragsvolumen über netto 2.500,00 € kann Baumann’s Grillparadies die Durchführung der Lieferung von der Leistung einer Vorauszahlung durch den Auftraggeber in Höhe der Hälfte der Bruttogesamtauftragssumme, zahlbar nach Zugang einer Vorschussrechnung, bis spätestens zum 10 Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin, abhängig machen. Der Vorschuss ist auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Baumann’s Grillparadies zu überweisen. Soweit und sofern keine fristgemäße Vorschusszahlung erfolgt, steht Baumann’s Grillparadies das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten.
  • 5.4 Das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt ist innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung der vereinbarten Ware, Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer Rechnung im Sinne von § 5 Ziffer 5.1, auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von Baumann’s Grillparadies zu überweisen.
  • 5.5 Soweit und sofern von dem Auftraggeber Vorauszahlungen geleistet wurden, werden diese in der Abschlussrechnung ausgewiesen.
  • 5.6 Für den fristgerechten Zugang von Zahlungen, einschließlich ggf. vereinbarter Abschlags- und/oder Vorschusszahlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Absendung des Geldbetrages, sondern dessen Eingang auf dem Bankkonto von Baumann’s Grillparadies maßgeblich.
  • 5.7 Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, kann Baumann’s Grillparadies mit der zweiten schriftlichen Mahnung als Verwaltungskostenpauschale eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 € erheben. Der Auftraggeber hat anfallende Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an Baumann’s Grillparadies – zusammen mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten.

 

§ 6     Obliegenheiten des Auftraggebers/Gewährleistung Haftung

  • 6.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.
  • 6.1.1 Bei der Lieferung von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften Dienstleistungen von Baumann’s Grillparadies stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, wobei sich Baumann’s Grillparadies vorbehält, bei Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.
  • 6.2 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich diese nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber mit Baumann’s Grillparadies vertraglich vereinbart hat, leistet Baumann’s Grillparadies grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nochmalige Nachlieferung verlangen oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).
  • 6.3 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Ware oder mangelhafter Dienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt und Baumann’s Grillparadies die Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer angemessenen Frist – eröffnet wird.
  • 6.4 Baumann’s Grillparadies erbringt seine Leistungen grundsätzlich mit eigenen Angestellten. Es ist jedoch jederzeit berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer und/ oder Sublieferanten nach eigenem billigem Ermessen einzuschalten.
  • 6.5 Die Haftung von Baumann’s Grillparadies wird durch die Einschaltung von Subunternehmer und Sublieferanten nicht berührt. Es haftet für die Leistungen ihrer Subunternehmer und Sublieferanten ebenso wie für ihre Eigenleistungen, soweit und sofern im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen wird.
  • 6.6 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird die Haftung von Baumann’s Grillparadies für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Auf Ziffer 6.10 wird verwiesen.
  • 6.7 Soweit Baumann’s Grillparadies aufgrund einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schaden dennoch haftet, wird – gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen -die Haftung der Höhe nach auf die Höhe der Nettoauftragssumme begrenzt.
  • 6.8 Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen keine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinn, Folgeschäden und/oder sonstiger mittelbarer Schäden zu, soweit und sofern die vorgenannten Auftraggeber nicht bei Vertragsschluss Baumann’s Grillparadies schriftlich darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine erhöhte Eintrittwahrscheinlichkeit besteht und auftraggeberseits darauf bestanden wird, dass Baumann’s Grillparadies hierfür einzustehen hat.
  • 6.9 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung von Baumann’s Grillparadies bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von Baumann’s Grillparadies oder deren Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe der von der Betriebshaftpflichtversicherung von Baumann’s Grillparadies insoweit gewährten Deckungssumme. Auf Ziffer 6.10 wird verwiesen.
  • 6.10 Die Haftungsbeschränkungen und- Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.6, 6.7, 6.8 und 6.9 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schadensersatzansprüche, die auf ein arglistiges Verhalten von Baumann’s Grillparadies zurückzuführen sind und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 6.11 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit.
  • 6.12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche begründete Reklamation unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Mail oder schriftlich dem Geschäftsinhaber von Baumann’s Grillparadies, Herrn Erich Baumann, oder dem Betriebsleiter von Baumann’s Grillparadies, Herrn Bernhard Baumann, mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Reklamationen gegenüber sonstigen Dritten sind rechtlich unerheblich.
  • 6.13 Baumann’s Grillparadies unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch ihm bzw. seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es von Baumann’s Grillparadies möglich, ist den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber von Baumann’s Grillparadies erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
  • 6.14 Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflichten des Auftraggebers hat dieser den sich hieraus ggf. entstehenden Schaden von Baumann’s Grillparadies zu ersetzen.

§ 7     Datenverarbeitungsklausel

  • 7.1 Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass Baumann’s Grillparadies die ihm anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.
  • 7.2 Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Auftraggebers enthalten.
  • 7.3 Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
  • 7.4 Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei Baumann’s Grillparadies einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.

§ 8     Disclaimer

  • 8.1 Die Homepage von Baumann’s Grillparadies weist gelegentlich Links zu anderen Seiten auf. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat, soweit und sofern man sich nicht ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
  • 8.2 Höchstvorsorglich erklärt Baumann’s Grillparadies daher zu allen auf seiner Webseite über Links erreichbaren Seiten und deren Inhalte folgendes: Baumann’s Grillparadies stellt ausdrücklich klar, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der über auf seiner Webseite vorhandenen Links erreichbaren Seiten hatte. Baumann’s Grillparadies distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten über Links seiner Webseite erreichbaren Seiten und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. 

§ 9    Schlussbestimmungen

  • 9.1 Sollten einzelne Regelungen eines Vertrages zwischen Baumann’s Grillparadies und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies – soweit gesetzlich zulässig – die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
  • 9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem § 9 Ziff. 9.1 betreffenden Fall, anstelle einer unwirksamen und/oder nichtigen Regelung und/oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine Vertragsklausel schriftlich zu vereinbaren, die rechtlich zulässig der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken eines Vertrages.
  • 9.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Forderungen von Baumann’s Grillparadies aufzurechnen.
  • 9.4 Der Auftraggeber bedarf zur Abtretung aller vertraglichen Ansprüche gegen Baumann’s Grillparadies deren vorherige schriftliche Einwilligung.
  • 9.5 Sofern und soweit es sich bei beiden Vertragsparteien des Vertrages um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Cloppenburg vereinbart.

Friesoythe, im Januar 2024