Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering- und Partyserviceleistungen von Baumann's Grillparadies, Inhaber Erich Baumann.
Hierzu zählen insbesondere die Lieferung von Speisen und Getränken, Grillbuffets, Imbisswagen-Leistungen, die Bereitstellung von Partyzubehör sowie sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Baumann's Grillparadies diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand des Vertrages sind die zwischen Baumann's Grillparadies und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen. Art, Umfang, Veranstaltungsort, Leistungszeitraum, Teilnehmerzahl und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Die auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Veröffentlichungen dargestellten Leistungen stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information.
Sonderwünsche, besondere Qualitätsanforderungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Mengenwünsche sind vom Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen und müssen gesondert vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Baumann's Grillparadies.
Bei Grillbuffets werden Speisen, Beilagen und Zubehör nach Art und Umfang der jeweiligen Vereinbarung bereitgestellt. Die Zusammenstellung und Portionsmengen erfolgen nach fachlicher Einschätzung und auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl.
Der Aufbau des Buffets sowie das hierfür erforderliche übliche Zubehör können Bestandteil der vereinbarten Leistung sein, sofern dies im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist.
Für Grillbuffets gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Erwachsenen beziehungsweise ein Mindestumsatz von netto 1.250,00 €, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Imbisswagen-Leistungen bei betrieblichen oder privaten Veranstaltungen gilt ein Mindestumsatz von netto 560,00 € für eine Verpflegungsdauer von bis zu 2 Stunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Je nach Aufwand, Entfernung und Veranstaltungsgröße können zusätzliche Kosten für Warenkommissionierung, Bereitstellung, Anfahrt, Abfahrt und Endreinigung entstehen. Diese werden im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Eine Buchungsanfrage des Auftraggebers stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.
Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Anfrage durch Baumann's Grillparadies zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich oder per E-Mail durch eine Auftragsbestätigung.
Weicht die Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, gilt sie als neues Angebot von Baumann's Grillparadies. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin stornieren. Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
Bei einer Stornierung bis 29 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum berechnet Baumann's Grillparadies 20 % der vereinbarten Nettoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz.
Bei einer Stornierung ab 28 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsdatum berechnet Baumann's Grillparadies 50 % der vereinbarten Nettoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Baumann's Grillparadies kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Baumann's Grillparadies bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Werden Leistungen von Drittanbietern vermittelt, gelten für diese Leistungen die jeweiligen Stornierungsbedingungen des Drittanbieters.
Die Lieferung beziehungsweise Leistung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Veranstaltungsadresse zum vereinbarten Termin.
Für An- und Abfahrt bis zu einer Entfernung von 20 km werden, sofern nicht anders vereinbart, keine zusätzlichen Fahrtkosten berechnet.
Ab dem 21. Entfernungskilometer kann ein Entgelt von netto 2,52 € je Kilometer berechnet werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Maßgeblich ist der für die Lieferung beziehungsweise Durchführung geeignete Anfahrtsweg. Der kürzeste Streckenverlauf ist nicht zwingend maßgeblich.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort für die Anlieferung, den Aufbau und die Durchführung geeignet und erreichbar ist. Besonderheiten wie enge Zufahrten, Treppen, lange Laufwege, fehlende Parkmöglichkeiten oder besondere behördliche Vorgaben sind rechtzeitig mitzuteilen.
Entstehen durch nicht mitgeteilte Besonderheiten Mehraufwand oder Mehrkosten, können diese zusätzlich berechnet werden.
Der vereinbarte Leistungszeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die Baumann's Grillparadies nicht zu vertreten hat, kann der dadurch entstehende Mehraufwand gesondert berechnet werden.
Bei einer Überschreitung des vereinbarten Zeitfensters um mehr als 15 Minuten können zusätzliche Personalkosten in Höhe von netto 29,50 € je Mitarbeiter und angefangener Stunde berechnet werden, sofern die Verzögerung nicht von Baumann's Grillparadies zu vertreten ist.
Der Auftraggeber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei einem Auftragsvolumen über netto 2.500,00 € kann Baumann's Grillparadies eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Bruttogesamtauftragssumme verlangen.
Die Vorauszahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin zu leisten.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung und Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Baumann's Grillparadies maßgeblich.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeitraum, besondere örtliche Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Strom- und Wasserversorgung sowie behördliche Auflagen.
Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren und Leistungen bei Übergabe beziehungsweise Leistungserbringung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Reklamationen sind unverzüglich gegenüber Baumann's Grillparadies zu erklären, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Baumann's Grillparadies ist berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten, soweit dies nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist.
Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel setzen voraus, dass diese unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise Leistung angezeigt werden.
Baumann's Grillparadies haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Baumann's Grillparadies unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Meldung an den Versicherer erfolgen kann.
Können vertragliche Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, sind die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit.
Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Streiks, Krieg, Unruhen oder vergleichbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.
Zur Durchführung des Vertrages verarbeitet Baumann's Grillparadies personenbezogene Daten des Auftraggebers.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Baumann's Grillparadies bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand Cloppenburg.
Stand: Mai 2026
